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Gesundheitspolitik aktuell
Seit Anfang des Jahres bekommen nieder- gelassene Ärzte für ihre Leistungen fest Euro- Beträge. Früher gab es Punkte für eine Leistung, deren Punktwert im nachhinein berechnet wurde und schwanken konnte.
Damit verbunden ist ein fester Betrag, der einem Arzt je PatientIn zugewiesen bekommt, ebenso eine feste Anzahl von PatientenInnen, die er behandeln darf. Dieser Betrag nennt sich Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV wird dem Arzt Mitte des Vorquartals mitgeteilt.
Für das am 1. Juli beginnende III: Quartal 2009 beträgt der Pauschalbetrag (RLV) für Frauenärzte in Niedersachsen je Patientin 17,44 Euro für 3 Monate, egal wie oft eine Patientin in die Praxis kommt. Das ist zu wenig, um z.B. eine krebskranke Frauen zu behandeln.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.frauen-wert.de
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