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Lexikon: Ringelröteln

Parvovirus (B19)- Infektion / Ringelröteln (Erythema infectiosum)

Die Ringelröteln zählen zu den typischen Kinderkrankheiten und werden durch ein Virus (Parvo- virus B19 oder Erythrovirus B19) verursacht. Die Erkrankung wird gehäuft in den Winter- und Frühjahrsmonaten beobachtet und tritt vor allem bei Kindern im Alter zwischen 4 und 10 Jahren auf. Daher ist regelmässiger und intensiver Umgang mit Kindern in diesem Alter der grösste Risikofaktor für ungeschützte Schwangere an Ringelröteln zu erkranken.
In der Schwangerschaft verlaufen nach unserer Erfahrung 30-50% der Infektionen ohne typische Symptome. In diesen Fällen kann die Infektion nur durch eine Laboruntersuchung erkannt werden (IgM-Antikörper). Etwa 60-70% der in unserem Labor untersuchten Schwangeren haben die Infektion bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgemacht, sind also vor einer Primärinfektion in der Schwangerschaft geschützt. Dieses kann durch die Bestimmung von IgG- Antikörpern im Blut festgestellt werden.
Bei nicht geschützten Schwangeren besteht vor allem bei Infektionen zwischen der 9. und 20. SSW ein erhöhtes Risiko für eine Erkrankung des werdenden Kindes, welches dann unter Blutarmut (Anämie) und folgender Wassersucht (Hydrops fetalis) leidet. Wird die Blutarmut rechtzeitig erkannt, so besteht eine Möglichkeit zur Behandlung des Feten im Mutterleib (intrauterine Bluttransfusionen) . Bislang geht man davon aus, dass eine Infektion des Feten nicht zu Missbildungen führt. Es besteht daher keine Indikation (Grund) zum Schwangerschaftsabbruch.

Da das Ansteckungsrisiko vor Beginn des Exanthems (Hautausschlag) am höchsten ist und im Erwachsenenalter die Infektion häufig auch ohne typische Symptome verläuft, kann man sich vor einer Infektion meist nicht erfolgreich schützen. Daher kann es sinnvoll sein den Immunstatus bei erhöhtem Expositionsrisiko vor oder zu Beginn der Schwangerschaft zu bestimmen (vor der Schwangerschaft: B19 IgG, in der Schwangerschaft B19 IgG und IgM Antikörper).
Bei beruflichem Infektionsrisiko (z.B. alle Mitarbeiter eines Kindergartens) können Frauen mit Kinderwunsch oder Schwangere sich auf Kosten des Arbeitgebers testen lassen. Bei fehlendem Schutz besteht für Schwangere mit beruflichem Kontakt zu Kindern im Vorschulalter eine erhöhte Infektionsgefahr.

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