Lexikon IGel
IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen
IGeL sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- kassen gehören, die aber medizinisch sinnvoll sind und von Ihnen gewünscht werden.
Dazu gehören:
- Atteste (z.B. für die Schule)
- Gutachten für Versicherungen
- Sport- und reisemedizinische Untersuchungen
- Kosmetische Leistungen
- Ultraschalluntersuchungen des Unterleibes und der Brust, wenn nicht medizinisch erforderlich sind
- Knochendichtemessung
- Baby-Fernsehen (Ultraschall)
- Alternative naturheilkundliche Heilverfahren
- Reiseimpfungen
Abrechnung von IGeL
IGeL werden wie privatärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie werden üblicherweise sofort nach Erbringung der Leistung bezahlt, bar oder per Scheckkarte.
Selbstverständlich müssen Sie vor der IGeL über deren Umfang, Sinnhaftigkeit, mögliche Risiken und deren Kosten aufgeklärt werden.
Anschliessend müssen Sie einen IGeL- Vertrag unterschreiben, in dem folgende Punkte aufgeführt sein müssen, entsprechend einer privatärztlichen Rechnung nach der GOÄ:
- Name der Leistung
- Position der Gebührenordnung (GOÄ)
- Preis
Nur dann ist der IGeL-Vertrag gültig
IGel-Flyer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)