Franz-Christian Jonas – Frauenarzt

Lexikon IGel

IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen

IGeL sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Kranken- kassen gehören, die aber medizinisch sinnvoll sind und von Ihnen gewünscht werden.
Dazu gehören:

  • Atteste (z.B. für die Schule)
  • Gutachten für Versicherungen
  • Sport- und reisemedizinische Untersuchungen
  • Kosmetische Leistungen
  • Ultraschalluntersuchungen des Unterleibes und der Brust, wenn nicht medizinisch erforderlich sind
  • Knochendichtemessung
  • Baby-Fernsehen (Ultraschall)
  • Alternative naturheilkundliche Heilverfahren
  • Reiseimpfungen

Abrechnung von IGeL

IGeL werden wie privatärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie werden üblicherweise sofort nach Erbringung der Leistung bezahlt, bar oder per Scheckkarte.
Selbstverständlich müssen Sie vor der IGeL über deren Umfang, Sinnhaftigkeit, mögliche Risiken und deren Kosten aufgeklärt werden.
Anschliessend müssen Sie einen IGeL- Vertrag unterschreiben, in dem folgende Punkte aufgeführt sein müssen, entsprechend einer privatärztlichen Rechnung nach der GOÄ:

  • Name der Leistung
  • Position der Gebührenordnung (GOÄ)
  • Preis

Nur dann ist der IGeL-Vertrag gültig
IGel-Flyer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)